der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg
– nachfolgend „ALD“ genannt
ALD stellt dem Mieter auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen für die Dauer der vereinbarten Mietzeit das Mietfahrzeug zur Verfügung.
Die Vertragsbeziehung, die auf Basis des jeweils abgeschlossenen Einzelvertrages gemäß § 1 Ziffer 1 begründet wird, besteht allein zwischen dem Mieter und ALD.
Übergabe und Rückgabe
Für das Mietfahrzeug wird am vereinbarten Übergabeort ein gemeinsames elektronisches Protokoll von ALD bzw. einem Bevollmächtigtem der ALD (Mitarbeiter oder Dienstleister) und dem Mieter über den tatsächlichen Zustand des Mietfahrzeugs angefertigt. Dieses enthält u.a. die Bestätigung des der ALD bzw. dem Bevollmächtigten der ALD (Mitarbeiter oder Dienstleister) im Original vorgelegten Führerscheins des Mieters, den Kilometerstand bei Übergabe sowie die festgestellten Schäden und die Witterungsbedingungen bei Übergabe. Das Protokoll wird von ALD bzw. einem Bevollmächtigtem der ALD (Mitarbeiter oder Dienstleister) und dem Mieter unterzeichnet. Anschließend wird dem Mieter eine Kopie des Protokolls zur Verfügung gestellt.
Für die Anlieferung und Abholung des Fahrzeugs auf dem deutschen Festland stellt ALD dem Mieter die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Pauschale in Rechnung. Die gegebenenfalls zur Erreichung des Übergabeorts anfallenden Kosten für Fährüberfahrten oder ähnliches werden dem Mieter durch die ALD gesondert in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht an dem vereinbarten Übergabeort entgegennehmen, hat der Mieter ALD die im Einzelvertrag vereinbarten Kosten für die Leerfahrt zuzüglich der im Einzelvertrag vereinbarten Anlieferungskosten zu ersetzen.
Der Mieter muss bei Übergabe des vermieteten Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige, originale Fahrerlaubnis vorlegen und während der gesamten Vertragslaufzeit dafür Sorge tragen, dass er sich im Besitz einer solchen befindet. Der Mieter ist gegenüber ALD zur unverzüglichen Mitteilung über die Entziehung der Fahrererlaubnis, ein verhängtes/bestehendes Fahrverbot, die Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins verpflichtet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug mit allen Papieren und Zubehör und in gleichem Zustand wie übernommen an dem vereinbarten Ort und Datum zurückzugeben. Für das Mietfahrzeug wird am vereinbarten Rücknahmeort ein gemeinsames elektronisches Protokoll von ALD bzw. einem Bevollmächtigten der ALD (Mitarbeiter oder Dienstleister) und dem Mieter über den tatsächlichen Zustand des Mietfahrzeugs angefertigt. Dieses enthält u.a. den Kilometerstand sowie die festgestellten Schäden. Das Protokoll wird von ALD bzw. einem Bevollmächtigten der ALD (Mitarbeiter oder Dienstleister) und dem Mieter unterzeichnet. Anschließend wird dem Mieter eine Kopie des Protokolls zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird für das Mietfahrzeug bei Rücklauf auf den ALD-Logistikplatz ein Zustandsbericht erstellt, der sämtliche während der Miete angefallenen Schäden aufnimmt und bewertet. Weist das Mietfahrzeug bei Rückgabe Schäden auf, die über einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand liegen, bzw. Schäden, die nicht bei Übernahme des Mietwagens protokolliert wurden, so ist der Mieter zum Ausgleich eines etwaigen Minderwerts verpflichtet.
Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Mietfahrzeugs verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug für eine Dauer von vier Wochen bis zur Abholung durch ALD oder einen von ALD beauftragten Dritten sicher zu verwahren. Die Gefahr der Verschlechterung des Zustands des Mietfahrzeugs trägt der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe behält sich die ALD vor, die für den restlichen Mietzeitraum nach § 3 (1) offenen monatlichen Mietpreise sowie die anfallenden Logistikkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Verlust, Beschädigung oder Diebstahl
Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Mietfahrzeugs oder von Fahrzeugteilen hat der Mieter ALD nach den gesetzlichen Haftungsregelungen Schadenersatz zu leisten, wenn er den Schaden schuldhaft zu vertreten oder gegen diese Bedingungen verstoßen hat oder der Schaden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden ist.
Die Haftung des Mieters für durch Fahrlässigkeit (mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit) verursachte Schäden reduziert sich auf die im Rahmen des Einzelvertrags vereinbarte Selbstbeteiligung. Entsprechendes gilt für den Fall des Diebstahls. Die Haftungsbeschränkung umfasst nicht Schäden an Lkw-Aufbauten oder insbesondere Schäden, die durch den Anschluss von elektrischen Geräten entstehen. Für derartige Schäden haftet der Mieter immer in voller Höhe.
Hat der Mieter den Schaden zu vertreten, kann ALD für den Ausfallzeitraum des beschädigten Fahrzeugs oder bis zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung eine dem Mietpreis entsprechende Entschädigung abzgl. 15 % Eigenersparnis berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei verständigt wird. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter hat ALD, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen und wahrheitsgemäßen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, bei Ermittlungen oder gerichtlichen Verfahren mit ALD und dem Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs zusammenzuarbeiten.
Die Reparaturfreigabe erfolgt stets durch ALD. Die Kosten für die Beauftragung eines Sachverständigen Dritten trägt der Mieter.
Bei schadenbedingten Reparaturkosten von mehr als 10% der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (netto) behält sich ALD das Recht vor, das Mietfahrzeug für die Dauer des Mietverhältnisses durch ein anderes gleichwertiges Mietfahrzeug zu ersetzen.
Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Unterrichtungspflichten erlöschen eine etwa vereinbarte Haftungsbeschränkung bzw. ein etwa vereinbarter Diebstahlschutz, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Verstoß nicht von ihm zu vertreten ist und er keinen Einfluss auf den Schaden hatte.
Schadenersatzansprüche gegen den Mieter werden von ALD bis zur Einsicht in die Ermittlungsakten gestundet, sofern zur Feststellung der Mieterhaftung Einsichtnahme in die polizeilichen Ermittlungsakten erforderlich ist.
Zahlungspflichten
Der Mieter trägt auf Grundlage des Einzelvertrags gemäß § 1 (1) und diesen Allgemeinen Mietbedingungen die Kosten für nachstehende Leistungen in der jeweils vereinbarten Höhe:
pauschale Monatsgebühr (Mietpreis)
Kosten für Anlieferung und Abholung
ggfs. anfallende Mehrkilometer
Selbstbeteiligungen (nur im Schadenfall)
Verlust und Beschädigung von Fahrzeugzubehör und Dokumenten
Betriebsflüssigkeiten aller Art
Kosten für laufende Reinigung und Pflege
Der Mieter trägt darüber hinaus sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. Maut).
Nutzung des Fahrzeugs
ALD ist Eigentümerin des Mietfahrzeugs und berechtigt, in Abstimmung mit dem Mieter das Mietfahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen. Der Mieter darf das Mietfahrzeug weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen noch zur Sicherheit übereignen. Zur Nutzung des Mietfahrzeugs ist nur der Mieter selbst berechtigt.
ALD gestattet grundsätzlich vorübergehende Fahrten ins europäische Ausland vom Standort des Fahrzeugs in Deutschland, sofern diese Staaten in der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr des jeweiligen Haftpflichtversicherers aufgeführt sind und der Mieter sämtliche damit verbundene Auflagen und Beschränkungen bei Fahrten ins Ausland strikt beachtet. Für bei diesen Fahrten anfallende Haftpflicht- und Kaskoschäden und damit verbundene Kosten, für die der Versicherer keinen Deckungsschutz gewährt oder keine Zahlungen leistet, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Mieter gegenüber ALD in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere für die Kosten einer Beschlagnahmung des Fahrzeugs, Freigabe nach Unfall, Rücktransport und Kosten der Einschaltung eines ausländischen Anwalts oder einer Regulierungsstelle.
Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt über die Bedingungen für den Nutzer des Fahrzeugs zu informieren. Ausnahmen müssen schriftlich vorab mit ALD vereinbart werden.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig behandelt wird, insbesondere darf es nicht genutzt werden:
zur entgeltlichen Personen- oder Transportbeförderung, ausgenommen bei Lkw oder Kleintransportern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
zur Weiter- oder Untervermietung
zum Abschleppen, in Rennen, zu Wett- und Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen, zu Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings
zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen
in Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften, die am Ort und zur Zeit der Benutzung gelten
auf Flächen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, insbesondere Verkehrsübungsplätze, Renn- und Übungsstrecken einschl. Flughafen-Start- und Landebahnen, Flughafen-Servicestraßen sowie angegliederten Bereichen.
Solange das Mietfahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Verlassen des Mietfahrzeugs die Fahrzeugschlüssel und -papiere nicht im Mietfahrzeug belassen und an sich genommen und für Unbefugte unzugänglich verwahrt werden. Bei Cabrios muss stets das Verdeck geschlossen werden.
Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, regelmäßig Reifendruck, Wasser- und Ölstand zu kontrollieren sowie fällige Inspektionen zu beachten und in Abstimmung mit ALD durchführen zu lassen.
Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die sich hieraus ergebenen Schäden.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge weder beklebt noch (in sonstiger Weise) mit Werbung versehen werden.
Sämtliche vermieteten Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge, sodass das Rauchen in den Fahrzeugen nicht gestattet ist. Ausnahmen sind schriftlich vorab mit ALD zu vereinbaren.
1, Die Abrechnung der jeweiligen Mietwagenbeauftragung (Einzelvertrag) erfolgt monatlich durch Bankeinzug von dem bei Vertragsschluss angegebenen Konto des Mieters. Hierfür erteilt der Mieter ALD widerruflich die Vollmacht.
2. Nach Vertragsbeendigung erstellt ALD eine Schlussrechnung.
Die betroffene Person kann der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung und/oder der Marktforschung gegenüber der ALD ohne Angabe von Gründen jederzeit widersprechen. Die ALD wird die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr für die Zwecke der Direktwerbung und/oder Marktforschung verarbeiten und die Daten löschen, wenn eine Verarbeitung nicht zu anderen Zwecken (z. B. zur Erfüllung des Vertrags) erforderlich ist.
Auch anderen Verarbeitungen, die die ALD auf ein berechtigtes Interesse i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO stützt, kann die betroffene Person gegenüber der ALD aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit unter Angabe dieser Gründe widersprechen. Die ALD wird die personenbezogenen Daten im Falle eines begründeten Widerspruchs grundsätzlich nicht mehr für die betreffenden Zwecke verarbeiten und die Daten löschen, es sei denn, sie kann zwingende Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch ist zu richten an:
ALD AutoLeasing D GmbH (ALD)
Nedderfeld 95, 22529 Hamburg
Tel.: +49 40 47104-9922, E-Mail: ald.flex@aldautomotive.com
Datenschutzbeauftragter der ALD:
Tel.: +49 40-47104-0, E-Mail: datenschutz@aldautomotive.com